Haftungsausschluss

gemäß §6 Teledienstegesetz (TDG) Verantwortlicher Redakteur für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internetinhalte ist: danielsuns management GmbH, Daniel Meyer.

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1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

 

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

 

4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Daten werden verschlüsselt und sicher aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Behördliche Genehmigung

danielsuns management GmbH besitzt die befristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch das Landes-Arbeitsamt Nord / Kiel.

 

§ 2 Rechtsstellung der danielsuns-Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen danielsuns-Mitarbeiter und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen danielsuns-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Danielsuns und dem Kunden vereinbart werden.

 

§ 3 Auswahl der danielsuns-Mltarbeiter

danielsuns stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte danielsuns-Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der danielsuns-Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet.

danielsuns kann auch während des laufenden Einsatzes danielsuns-Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete danielsuns-Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.

 

§ 4 Einsatz der danielsuns-Mitarbeiter

Der Kunde setzt danielsuns-Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden, Er lässt den danielsuns-Mitarbeitern nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Außerdem setzt der Kunde danielsuns-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt danielsuns insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt danielsuns-Mitarbeiter keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.

 

§ 5 Allgemeine Pflichten von danielsuns

danielsuns verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

 

§ 6 Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Kunde hält beim Einsatz von danielsuns-Mitarbeiter die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die danielsuns-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.

Der Kunde gestattet danielsuns nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der danielsuns-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von danielsuns-Mitarbeiter ist danielsuns unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 5GB VII vorgenommen werden kann. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr-und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde danielsuns die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.

 

§ 7 Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen

Für danielsuns-Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifvertrage sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der danielsuns-Mitarbeiter abgesichert.

 

§ 8 Abrechnung

Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular "Stundennachweis" prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die danielsuns-Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.

Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der Im Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stunden-Tarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei danielsuns.

Die regelmäßige Arbeitszeit der danielsuns-Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Rahmen-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.

 

§ 9 Beanstandungen

Sämtliche Beanstandungen "soweit sie nicht durch Punkt 3 der AGB geregelt sind" teilt der Kunde unverzüglich danielsuns mit. Werden Mängel nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Entstehen gemeldet, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

 

§ 10 Ausfall von danielsuns-Mitarbeiter/Höhere Gewalt

Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens danielsuns erschwert oder gefährdet wird, behält sich danielsuns vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatz-Ansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

§ 11 Haftung

danielsuns haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet danielsuns nicht.

 

§ 12 Übernahme/Vermittlung

Bei Übernahme/Vermittlung eines danielsuns-Mitarbeiter oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet danielsuns unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.

 

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von danielsuns. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.

 

§ 14 Anpassungsklausel

danielsuns behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.

danielsuns behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn danielsuns-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die danielsuns nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

 

§ 15 Sonstiges

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch danielsuns.